Mit der ersten Behandlung/dem Tätigwerden der Therapeutin kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut zustande. Hier kannst Du ihn downloaden. Der Patient verpflichtet sich, die Kosten der Behandlung zu übernhemen und sie unverzüglich nach der Stizung zu begleichen. Der o.g. Honorarsatz gilt durch den Behandlungsvertrag als vereinbart.
Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei später abgesagten Terminen wird der volle Honorarsatz fällig.
Das Honorar ist in bar direkt nach der Behandlung zu begleichen. Du erhälst eine Quittung, die Du bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. Ich stelle gerne später auch eine Rechnung aus. Die Honorarerstattung durch die Krankenversicherung erfolgt unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen PatientIn und HeilpraktikerIn.