Mit der ersten Behandlung/dem Tätigwerden der Therapeutin kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Patient:in und Therapeutin zustande. Die/Der Patient:in verpflichtet sich, die Kosten der Behandlung zu übernhemen und sie unverzüglich nach der Stizung zu begleichen. Der o.g. Honorarsatz gilt durch den Behandlungsvertrag als vereinbart.
Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei später abgesagten Terminen wird der volle Honorarsatz fällig.
Das Honorar ist in bar direkt nach der Behandlung zu begleichen. Du erhälst einen Beleg, den Du bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. Die Honorarerstattung durch die Krankenversicherung erfolgt unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen Patient:in und Therapeutin. Bitte informiere Dich bei Deiner Krankenversicherung vorab zum Thema Kostenübernahme.