Honorar

Honorar

Jede/r Patient/in wird gleich behandelt, unabhängig davon, wo oder wie sie/er versichert ist. Die Unterschiede im Preis und der Behandlungszeit ergeben sich aus dem unterschiedlichen bürokratischen Aufwand. Barzahlung vor Ort direkt nach der Behandlung.

Eine Abrechnung ist möglich

  • nach GbüH (Private Krankenversicherung oder private Zusatzversicherung) oder
  • als osteopathische Behandlung (für die Gesetzlichen Krankenkassen).
  • als Selbstzahler:in

Privat-Sprechstunde

Erstanamnese, erste Behandlung: 110 €

Behandlung: 110 €

Gesetzlich versichert mit privater Zusatzversicherung

Wenn Du gesetzlich versichert bist und eine private Zusatzversicherung hast, die Leistungen nach GebüH (Heilpraktiker) übernehmen.

Erstanamnese, erste Behandlung: 100 €

Behandlung: 100 €

Gesetzlich versichert ohne private Zusatzversicherung / Selbstzahler

Erstanamnese, erste Behandlung: 87 €

Behandlung: 87 €

Barzahlung vor Ort direkt nach der Behandlung. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten ganz oder teilweise osteopathische Behandlungen. Bitte erkundige Dich bei DeinerVersicherung.

Specials

Behandlung Schwangere, Geburtsvorbereitende Behandlung oder im Rahmen der Nachsorge: 120 €

Behandlung von Narben (Narbenentstörung): 120 €

Akupunktur

Eine Sitzung dauert ca 20 Min.: 45 €

Behandlungsvertrag

Mit der ersten Behandlung/dem Tätigwerden der Therapeutin kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut zustande.  Hier kannst Du ihn downloaden. Der Patient verpflichtet sich, die Kosten der Behandlung zu übernhemen und sie unverzüglich nach der Stizung zu begleichen. Der o.g. Honorarsatz gilt durch den Behandlungsvertrag als vereinbart.

Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei später abgesagten Terminen wird der volle Honorarsatz fällig.

Das Honorar ist in bar direkt nach der Behandlung zu begleichen. Du erhälst eine Quittung, die Du bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. Ich stelle gerne später auch eine Rechnung aus. Die Honorarerstattung durch die Krankenversicherung erfolgt unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen PatientIn und HeilpraktikerIn.

Dauer einer osteopathischen Behandlung

Die Behandlung dauert 45 bis 50 Minuten. In Ausnahmefällen kann es zu Wartezeiten von maximal 15 Minuten kommen. Bei Säuglingen und Kleinkindern/Kindern (bis 14 Jahre) varriiert die Behandlungszeit je nach Befindlichkeit des Kindes um 20 bis 40 Minuten.